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der arbeitsauftrag |
| Die Heilpädagogischen Fachdienste ergänzen die regionalen Hilfeangebote für Familien und Erzieherinnen der Kindertagesstätten vor Ort. Auf Anfrage kommen sie umgehend in die Einrichtung. Ihre Aufgabe ist es, Erzieherinnen dann zu unterstützen, wenn in Problemfällen im Kindergarten externe Beratung nötig ist. Sie • klären die Sachlage und den Auftrag in einem Beratungsgespräch, • erheben diagnostische Informationen über das Kind, • beraten Eltern und Erzieherinnen über Lösungsmöglichkeiten, und • vermitteln gegebenenfalls an den Facharzt, die Erziehungsberatungsstelle oder die Frühförderung. In den meisten Fällen kann so vor Ort mit wenigen Terminen geholfen werden. Über die kindbezogenen Hilfestellungen hinaus übernehmen die Fachdienste auch – in geringem Umfang - allgemeinere Aufgaben, z.B. Vorträge auf Elternabenden, Fortbildung von Erzieherinnen, und vernetzen die verschiedenen Angebote vor Ort. Diese Konzeption eines Hilfeangebotes für die Erzieherinnen und Eltern eines Kindes ist bisher in Bayern einmalig und trägt den gestiegenen Anforderungen an die Kindertagesstätten in besonderem Maße Rechnung. Dies gilt vor allem für Kinder mit Entwicklungsrisiken, die nach dem BayKiBiG keine besondere Unterstützung erhalten können. |